Angebotsbedingungen
In dem netto Angebotspreis sind die Zeiten vor Ort, die Reisezeiten und die Innenzeiten enthalten.
Die ausgewiesenen Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzliche zu erbringende Leistungen auf Anforderung sind zusätzlich nach den in diesem Angebot angegebenem Stundensatz zu vergüten.
Unsere Leistungen erfolgen von montags bis freitags zwischen 6:00-17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten berechnen wir Zuschläge (an Werktagen 17:00-22:00 Uhr 50%, an Samstagen 50%, nachts 22:00-6:00 Uhr sowie an sonn- und feiertags 100 %).
Der Leistungserbringung angemessene Kostenvorschüsse bzw. Teilrechnungen können ab einem kumulierten Prüfaufwand von mehr als zwei Arbeitstagen gestellt werden.
Bei einem Pauschalangebot sind die Kosten für Berichterstellung und Reisekosten bereits enthalten. Stundenlohnarbeiten und Tagespauschalen werden nach tatsächlichem Aufwand mit 170,-- EUR/h abgerechnet, zzgl. Reisekosten und Kilometerpauschale (aktuell 0,75 EUR/km).
Entstehen Wartezeiten, die nicht durch uns zu vertreten sind, werden diese Zeiten zusätzlich mit unserem aktuellen Stundensatz berechnet. Hierüber werden Leistungsnachweise dem Auftraggeber zum Gegenzeichnen vorgelegt.
Bei Stornierungen, die weniger als 2 Arbeitstage vor dem vereinbarten Auftragsbeginn erfolgen, fällt eine
Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragswertes an.
Zusätzliche, vereinbarte Leistungen werden zum aktuellen Stundensatz und Kilometersatz berechnet.
Nachprüfungen werden auf Nachweis zu unserem aktuellen Stundensatz abgerechnet, zzgl. Reisekosten und
Kilometerpauschale. Die Dokuemtation erfolgt mit Leistungsnachweisen.
Die Prüfungen erfolgen nach den geltenden Bestimmungen, Normen und Richtlinien sowie nach von 2024 mit Stand 01.05.2025 (bei Prüfungen nach Landesbauordnungen). Oder nach den Muster-Prüfgrundsätzen der ARGEBAU vom 26.11.2010 zuletzt geändert am 06.Dezember 2021, Ausgabe 3 vom 30.12.2022 (bei Prüfungen nach Landesbauordnungen).
Durch den Auftraggeber werden sämtliche Unterstützungen und Leistungen die notwendig sind damit der Auftragnehmer die im Angebot beschriebenen Leistungen erfüllen kann für den Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Im Einzelnen sind das:
Bei Nichterfüllung dieser Mitwirkungspflicht des Auftraggebers kann es zu Verzögerungen und dadurch zu zusätzlichen Kosten kommen. Diese werden dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Für einzelne Gewerke (z.B. Feuerlöschanlagen aller Art, RLT-Anlagen und deren Brandschutzklappen, RDA-Anlagen und alle Arten der Entrauchungsanlagen) ist die Anwesenheit von Wartungspersonal der Fachfirmen erforderlich. Es empfiehlt sich, die Prüfungen zeitgleich mit den wiederkehrenden Wartungen durchzuführen.
Die Mitarbeiter der Wartungsfirmen müssen Objektkenntnisse und Anlagenkenntnisse haben und nicht neu in den zu prüfenenden Anlagenstandorten sein.
Die Rechtsbeziehungen bestimmen sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Anerkennung durch uns.
Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen verbindlich an. Die Annahme eines Auftrags sowie alle Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag vorbehaltslos angenommen, schriftlich bestätigt wurde oder mit der Leistung begonnen wird, nachdem der Auftraggeber über diese Bedingungen informiert wurde.
Der Auftrag wird unparteiisch, fach- und sachgerecht und nach gültigen Prüfgrundsätzen durchgeführt.Die Berichte werden elektronisch in PDF-Format bereitgestellt und per eMail versendet. Alle anderen Arten der Dokumentation sind kostenpflichtig und werden separat in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber darf keine Weisungen erteilen, die die Ergebnisse verfälschen könnten.
Er stellt alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und kostenfrei bereit.
Wir verpflichten uns, über alle vertraulichen Informationen auch nach Auftragsende Stillschweigen zu bewahren.
Das Urheberrecht an unseren Leistungen verbleibt bei uns. Der Auftraggeber darf unsere schriftlich verfassten Prüfberichte und Ausarbeitungen nur zweckbestimmt verwenden. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung bedarf es unserer vorherigen Zustimmung.
Unsere Prüfentgelte sind mit Rechnungszugang sofort und ohne Abzug fällig. Skonti und Rabatte werden nicht gewährt.
Bei Zahlungsverzug oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers können alle Forderungen sofort fällig werden, und wir sind berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Gegenforderungen können nur aufgerechnet werden, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Fristen und Termine gelten als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Einhaltung der Fristen setzt voraus, dass der Auftraggeber sämtliche Mitwirkungshandlungen erbracht und ggf. vereinbarte Anzahlungen geleistet hat. Lieferverzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Fristen entsprechend. Schadensersatz ist hier ausgeschlossen. Die Terminfindung ist vom Auftraggeber zu organisieren und ist für den Auftragnehmer kostenfrei.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich kündigen.
Bei Kündigung aus wichtigem Grund haben wir Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten, Prüfleistungen. Außerdem behalten wir Anspruch auf das vereinbarte Prüfentgelt, abzüglich nachgewiesener oder pauschal mit 15% angenommener ersparter Aufwendungen nachzuweisen.
Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, einen höheren Anteil ersparter Aufwendungen nachzuweisen.
Bei Mängel bei der Prüfberichterstellung besteht zunächst Anspruch auf kostenlose Nachbesserung.
Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe des Prüfberichts schriftlich anzuzeigen.
Wir haften bis zur Höhe unserer Berufs- und Betriebshaftpflicht. Weitergehende Schadenseratzansprüche sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist unser Hauptsitz.
Bitte senden Sie das Angebot bei Auftragserteilung unterschrieben an uns zurück.